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Übernachten

Ihre Gastgeber empfehlen sich

Die Gastgeber entlang des Ilmenauradwegs heißen Sie herzlich willkommen! Ob 4*-Hotel oder gemütliche Ferienwohnung, rustikaler Bauernhof oder Kurhotel - hier laden wir Sie ein, Ihren passenden Gastgeber zu finden.

Gastaufnahmevertrag

Mit der Reservierung eines Zimmers schließen Sie zugleich einen Vertrag mit Ihrem zukünftigen Gastgeber ab. Und damit Sie auch sicher gehen können, Ihr bestelltes Zimmer mit entsprechender Ausstattung und Lage zu bekommen, hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Richtlinien ausgearbeitet, die Ihnen, wie auch Ihren Gastgebern Rechte und Pflichten einräumen:

  • Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
  • a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
  • b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.
  • Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
  • Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
  • Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  • Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.