Service

Selbstbestimmtes Sterben - Information und Gespräch

Lüneburg

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Bundesverfassungsgericht 2020: "Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten

wird, in Anspruch zu nehmen. Allerdings sind dabei gesetzliche Bedingungen zu erfüllen."

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