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Befahrensregeln auf den Heidebächen

Verordnung des Landkreises Celle zum Schutz von Heidebächen (26.5.2005)

Die wassersportliche Nutzung der Fließgewässer soll nur im Einklang mit der Natur erfolgen, dies wird durch die Verordnung abgesichert.

Folgende Regeln sind zu beachten:

- Die Heidebäche Örtze (ab Mühle Müden/Örtze), Lachte (ab der Brücke K 42 bei Jarnsen) und Aschau (ab Grenze des Landschaftsschutzgebietes "Südheide" am Parkplatz des Schützenplatzes) dürfen bachabwärts in der Zeit vom 16. Mai bis 14. Oktober jeden Jahres von 9 - 18 Uhr mit Paddelbboten (Kanus, Canadier und Kajaks) von max. 6 m Länge und max. 1 m Breite befahren werden, soweit die jeweils an den Ein- und Ausstiegstellen bzw. Brücken gesetzten Wasserstandspegel "grün" zeigen.

- Auf den Nebengewässern der Örtze und Lachte sowie den Heidebächen Bruchbach, Sunderbach, Kohlenbach, Allerbach, Warmbeck und Wülme ist das Befahren mit Booten und Fahrzeugen aller Art verboten.

- Nicht organisierte und private Nutzer müssen die auf den zugelassenen Fliessgewässern benutzten Boote beidseitig in mind. 5 cm großer Druckschrift mit den Ziffern der Personalausweis- oder Reisepassnummer des Bootsführers kennzeichnen. Entsprechende Klebefolien sind bei den Touristinformationen in Hermannsburg, Müden/Ö., Wienhausen und Winsen erhältlich.

- Alternativ können die Boote nach der Binnenschifffahrt-Kennzeichenverordnung gekennzeichnet werden.

- Für die Boote der in den Landeskanuverbänden organisierten Kanuten genügt die registrierte Kennzeichnung mit Bootsnamen, Vereinsnamen sowie Ortsangabe; ein gültiger DKV-Ausweis ist mitzuführen.

- Kanutouristische Anbieter können ihre Boote auch mit Firmenname und Bootsnummer kennzeichnen.

- Der Text der Verordnung zum Schutze von Heidebächen ist im Amtsblatt des Landkreises Celle veröffentlicht und kann auch im Internet über die Seite des Landkreises Celle abgerufen werden.

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